B2B Elektronische Rechnungsstellung Services
Einführung
Die elektronische Rechnungsstellung bezieht sich auf ein digitales Format für Rechnungen, das auf XML-Standards basiert.
Sie wurde mit dem Finanzgesetz von 2008 eingeführt, im Rahmen der Aktionslinien der Europäischen Union ("i2010"), die die Mitgliedstaaten ermutigt, einen angemessenen rechtlichen, organisatorischen und technologischen Rahmen für die elektronische Abwicklung des gesamten Beschaffungszyklus zu schaffen. Seit dem 6. Juni 2014 ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen an italienische öffentliche Verwaltungen verpflichtend. Es handelt sich um ein elektronisches Dokument, das im XML-Format nach den von Sogei definierten technischen Standards erstellt wird. Der Inhalt muss über die Zeit unveränderbar und nicht modifizierbar sein; es ist die einzige Rechnungsart, die von den öffentlichen Verwaltungen akzeptiert wird, die laut gesetzlichen Bestimmungen das Austauschsystem (Sistema di Interscambio) nutzen müssen.
Im Finanzgesetz von 2018 wurde die verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Diese Verpflichtung betrifft alle "Business-to-Business"-Rechnungen (d. h. Rechnungen, die zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Freiberuflern, Handwerkern usw., die in Italien ansässig sind, ausgestellt werden), also jedes Dokument mit steuerlicher Relevanz, das zur Einziehung von Geld für die Übertragung von Waren oder Dienstleistungen erstellt wird. Von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Privatpersonen sind nur solche Realitäten ausgenommen, die einen wirklich sehr niedrigen Umsatz haben (Organisationen, die das "Vorteilsregime" gemäß Art. 27 Absatz 3 des Dekrets Gesetz Nr. 98/11 oder das "Pauschalregime" gemäß Gesetz Nr. 190/14 nutzen). Es handelt sich also um eine Verpflichtung, die praktisch alle Rechnungen betrifft.
Die Vorschriften zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung erfordern die Erstellung einer Datei im XML-Format (eXtensible Markup Language), die durch spezifische Informationen charakterisiert ist, nach dem derzeit gültigen FatturaPA-Format DM 55/2013 zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Die auf diese Weise erstellte Rechnung kann nur über das Austauschsystem (SdI) der Agentur der Einnahmen ausgestellt und empfangen werden.
Jede andere in einem Unternehmen vorhandene Rechnungsart sollte nicht bezahlt werden, da sie als nicht ausgestellt gilt.
Was den passiven Zyklus betrifft, so muss eine über SdI empfangene elektronische Rechnung aufgezeichnet, verarbeitet werden, um die Zahlung zu autorisieren, und dann digital gespeichert werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Dienste zur Automatisierung
Um Unternehmen mit eigenem Management-System zu erleichtern, einfach Rechnungen zu senden und zu empfangen, hat Real Comm spezifische Dienste zur Automatisierung entwickelt.
Die Dienste zur elektronischen Rechnungsstellung von Real Comm umfassen:
- Webdienst zur Erstellung des XML
- Webdienst zur Übermittlung des XML und zum Empfang der zugehörigen Benachrichtigungen (aktiver Zyklus)
- Webdienst zum Empfang des XML und der zugehörigen Benachrichtigungen (passiver Zyklus)
- Webportal zur Konsultation der ausgestellten/empfangenen Rechnungen und zur manuellen Übermittlung/Empfang des XML
Zusätzlich werden spezifische Beratungsdienste zur Unterstützung der operativen Phasen zur Erstellung der B2B-elektronischen Rechnung sowie Dienste zur Ausstellung der SDI-Codes für die Unternehmensidentifikation angeboten.
Die Dienste zur elektronischen Rechnungsstellung von Real Comm ermöglichen also die Implementierung der unverzichtbaren Managementautomatisierung, insbesondere für Unternehmen mit einem eigenen ange